Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Marius van Harten am 13.07.2003 09:54
 


THEMA:  Steuerpflicht zwischen NL und At
Wir sind als NL-steuerpflichtige Ehepaar mit Wohnsitz in Gries im Sellrain (Angemeldet für dass ganze Jahr) und als Privatvermieter tätich. Wir melden unser Einkommen beim Holländische Finanzamt und zahlen dort auch unsere Steuer, wie ist dass dann mit unsere Einkommenssteuer hier in Österreich oder wird dass verrechnet mit die Holländische Finanzbehörden? Bitte können sie mich raten. Voraussichtlich herzlichen Dank, Marius van Harten
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 13.07.2003 09:54
 


THEMA:  Re: Steuerpflicht zwischen NL und At
Marius van Harten schrieb: > > Wir sind als NL-steuerpflichtige Ehepaar mit Wohnsitz in > Gries im Sellrain (Angemeldet für dass ganze Jahr) und als > Privatvermieter tätich. > Wir melden unser Einkommen beim Holländische Finanzamt und > zahlen dort auch unsere Steuer, wie ist dass dann mit unsere > Einkommenssteuer hier in Österreich oder wird dass verrechnet > mit die Holländische Finanzbehörden? > > Bitte können sie mich raten. > > Voraussichtlich herzlichen Dank, > Marius van Harten Sehr geehrter Herr Marius van Harten, gem. dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden sind die Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in dem Staat zu besteuern, in dem das Vermögen liegt. D.h. Ihre Einkünfte aus der Vermietung müßten Sie in Österreich versteuern. Die österr. Einkommensteuer wird dann in den Niederlanden angerechnet. Es ist aber durchaus möglich, dass Sie keine Einkommensteuer in Österreich zahlen und zwar dann, wenn Sie weniger als € 3.630,--(Einnahmen weniger Ausgaben) verdienen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.137.220.120 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.