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Verfasst von: Jaritz Feso am 13.07.2003 09:39
 


THEMA:  Besteuerung Auslandseinkommen 2
Ich bin als Angestellter einer österreichischen Baufirma heuer mehrere Monate in Deutschland beschäftigt. 1. Ist es richtig, dass ab einem Monat Auslandseinsatz der Österreichische Staat auf die Steuern verzichtet? 2. Entstehen später Probleme beim Lohnsteuerausgleich (Nachzahlungen)? Vielen Dank für die Beantwortung!
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 13.07.2003 09:39
 


THEMA:  Re: Besteuerung Auslandseinkommen 2
Jaritz Feso schrieb: > > Ich bin als Angestellter einer österreichischen Baufirma > heuer mehrere Monate in Deutschland beschäftigt. > 1. Ist es richtig, dass ab einem Monat Auslandseinsatz der > Österreichische Staat auf die Steuern verzichtet? > 2. Entstehen später Probleme beim Lohnsteuerausgleich > (Nachzahlungen)? > > Vielen Dank für die Beantwortung! Begünstigte Auslandstätigkeiten sind gem §3Abs 1 Zif 10 EStG von der Einkommensteuer befreit, wenn sie länger als 1 Monat dauern.Solche begünstigten Tätigkeiten sind:Bauausführung,Montage,Montageüberwachung,Inbetriebnahme und Instandsetzung von Anlagen. Beim Lohnsteuerausgleich (= Arbeitnehmerveranlagung) kann es dadurch zu keiner Nachversteuerung kommen.
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