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Verfasst von: Beatrix am 12.09.2006 05:32
 


THEMA:  teilzeit
hallo. habe einen teilzeitjob und wollte fragen wie es mit der lohnsteuerabrechnung aussieht wenn ich zwei teilzeitjobs habe. 1. wieviel wird einem abgezogen? 2. kann man den Abzug bei der Arbeitnehmerveranlagung wider retour holen? 3. ist das rechtlich ok. mit zwei teilzeitjobs? oder gibts da noch einen haken ausser der Abzug der Lohnsteuer. 4. muss ich der jeweiligen Firma mitteilen das ich noch einen zweiten teilzeitjob habe? vielen, vielen dank beatrix
Verfasst von: Jutta Rapp am 12.09.2006 05:32
 


THEMA:  Re: teilzeit
zu 1. kommt auf die Verdiensthöhe an zu 2. Wenn Sie mehrere Einkunftsquellen zur gleichen Zeit haben, ergibt sich eine höhere Bemessungsgrundlage; daher können Sie sich höchstwahrscheinlich kein Steuerguthaben erwarten zu 3. Wenn einer der Job´s ein geringfügiges Dienstverhältnis ist, wird die Gebietskrankenkasse auch Beiträge vorschreiben. zu 4. Das kommt auf die Dienstverträge an
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