Verfasst von:
florian am
07.09.2006 04:58
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THEMA: Nachzahlung an Finanzamt wegen Halbwaisenpension !! HILFE !! |
HAllo !
Ich war im Jahr 2005 bis Anfang September noch Lehrling. Mein Vater verstarb 2 Jahre zuvor und ich musste für das Jahr 04 Steuern zuückzahlen, in der Höhe von 1500.-
Jetzt muss ich erneut für das Jahr 2005 zurückzahlen (1400.-) da ich laut Finanzamt 2 Einkommen hatte und somit eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten habe.. Ich habe niemals eine Verständigung über eine eventuelle Nachzahlung bekommen und bin erneut sehr wütend auf das FA. Die menschliche Seite zählt für dieses Amt anscheinend nichts.
Gibt es irgendwelche Mittel, diese Forderung anzufechten ?
Danke
Florian
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
07.09.2006 04:58
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THEMA: Re: Nachzahlung an Finanzamt wegen Halbwaisenpension !! HILFE !! |
Wenn das Einkommen mehr als € 10.000 betragen hat, fällt Einkommensteuer an; auch wenn ein Teil des Einkommens aus einer Waisenrente stammt. Das Gesetz berücksichtigt leider keine menschliche Seite.
Haben Sie vielleicht Sonderausgaben, wie z. B. Kirchensteuer, Lebensversicherung, Zusatzkrankenversicherung etc.? Diese Ausgaben würden die Bemessungsgrundlage für die Steuer mindern.
Wenn Sie den Betrag der Nachzahlung nicht auf einmal aufbringen können, stellen Sie ein Ratenansuchen.
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