Verfasst von:
Norbert Hörmayer am
04.07.2003 10:41
|
|
THEMA: Vorsteuerabzug |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich plane den Neubau eines Hauses mit 2 Wohneinheiten (140 m², 60 m²). Die 60 m² Wohnung beabsichtige ich zu vermieten und für die anteiligen Herstellungskosten die Vorsteuer abzuziehen.
Bei Herstellungskosten, die das ganze Haus betreffen (z.B.: Planungskosten, Heizung etc. ), wird im Regelfall nur eine Rechnung gelegt.
Wie ist bei diesen Herstellungskosten der Vorsteuerabzug vorzunehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hörmayer |
|
|
Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
04.07.2003 10:41
|
|
THEMA: Re: Vorsteuerabzug |
Norbert Hörmayer schrieb:
>
> Sehr geehrte Damen und Herren!
>
> Ich plane den Neubau eines Hauses mit 2 Wohneinheiten (140
> m², 60 m²). Die 60 m² Wohnung beabsichtige ich zu vermieten
> und für die anteiligen Herstellungskosten die Vorsteuer
> abzuziehen.
>
> Bei Herstellungskosten, die das ganze Haus betreffen (z.B.:
> Planungskosten, Heizung etc. ), wird im Regelfall nur eine
> Rechnung gelegt.
> Wie ist bei diesen Herstellungskosten der Vorsteuerabzug
> vorzunehmen?
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Norbert Hörmayer
Sehr geehrter Herr Hörmayer,
ich würde von den, das ganze Haus betreffenden Rechnungen, 30 % der Vorsteuer geltend machen.(der vermietete Teil beträgt 30% der Gesamtnutzfläche).
Allerdings besteht durch eine Entscheidung des EUGH seit kurzem die Möglichkeit 100 % der Vorsteuer geltend zu machen und dann Eigenverbrauch anzusetzen. |
|
|
|