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Verfasst von: Norbert Hörmayer am 04.07.2003 10:41
 


THEMA:  Vorsteuerabzug
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich plane den Neubau eines Hauses mit 2 Wohneinheiten (140 m², 60 m²). Die 60 m² Wohnung beabsichtige ich zu vermieten und für die anteiligen Herstellungskosten die Vorsteuer abzuziehen. Bei Herstellungskosten, die das ganze Haus betreffen (z.B.: Planungskosten, Heizung etc. ), wird im Regelfall nur eine Rechnung gelegt. Wie ist bei diesen Herstellungskosten der Vorsteuerabzug vorzunehmen? Mit freundlichen Grüßen Norbert Hörmayer
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 04.07.2003 10:41
 


THEMA:  Re: Vorsteuerabzug
Norbert Hörmayer schrieb: > > Sehr geehrte Damen und Herren! > > Ich plane den Neubau eines Hauses mit 2 Wohneinheiten (140 > m², 60 m²). Die 60 m² Wohnung beabsichtige ich zu vermieten > und für die anteiligen Herstellungskosten die Vorsteuer > abzuziehen. > > Bei Herstellungskosten, die das ganze Haus betreffen (z.B.: > Planungskosten, Heizung etc. ), wird im Regelfall nur eine > Rechnung gelegt. > Wie ist bei diesen Herstellungskosten der Vorsteuerabzug > vorzunehmen? > > Mit freundlichen Grüßen > Norbert Hörmayer Sehr geehrter Herr Hörmayer, ich würde von den, das ganze Haus betreffenden Rechnungen, 30 % der Vorsteuer geltend machen.(der vermietete Teil beträgt 30% der Gesamtnutzfläche). Allerdings besteht durch eine Entscheidung des EUGH seit kurzem die Möglichkeit 100 % der Vorsteuer geltend zu machen und dann Eigenverbrauch anzusetzen.
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