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Verfasst von: Natalie am 31.08.2006 10:39
 


THEMA:  Miete als Rechnung?
Ich habe eine vierwöchige Einschulung in Wien (wohne sonst in Vorarlberg). Meine Firma würde mir eine Pension/Hotel zahlen, aber ich wohne bei einer Freundin in deren Wohnung (gehört ihrem Vater). Wir haben einen Mietzins vereinbart, den die Firma übernimmt. Jetzt möchten die ein Rechnung mit Mwst. Kann der Vater meiner Freundin eine zumindest ohne Mwst ausstellen? Er ist Angestellter einer Firma und vermietet normalerweise keine Wohnungen.
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 31.08.2006 10:39
 


THEMA:  Re: Miete als Rechnung?
Wird eine Rechnung (unberechtigt) mit Mehrwertsteuer ausgestellt wird, dann schuldet man diese Mehrwertsteuer auch dem Finanzamt. Wenn sonst keine Nebeneinkünfte vorhanden sind, wird diese kurze Vermietung keine zusätzliche Einkommensteuer auslösen. AM OeSV
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 31.08.2006 10:39
 


THEMA:  Re: Miete als Rechnung?
Der Vater Ihrer Freundin kann von der Mieteinnahme auch die Betriebskosten abziehen,die auf diesen Zeitraum entfallen. Nur wenn der verbleibende Betrag € 730,-- übersteigt,muß er eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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