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Verfasst von: christa lex am 29.08.2006 17:29
 


THEMA:  Abschreibung
Wir besitzen eine Wohnung in Graz, in der unsere studierende Tochter gewohnt hat, Da sie ihr Studium in England fortsetzt, möchten wir die Wohnung für 1 Jahr vermieten. Können wir die Anschaffungskosten für die Wohnung und die eingebaute Küche als Afa absetzen? Wenn ja, wie hoch ist die Nutzungsdauer bzw. der Afa-% für die Wohnung bzw. die Küche? Herzlichen Dank im Voraus christa lex
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 29.08.2006 17:29
 


THEMA:  Re: Abschreibung
Ja, können Sie. Afa Wohnung 1.5% Küche 10-20%
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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