Verfasst von:
christa lex am
29.08.2006 17:29
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THEMA: Abschreibung |
Wir besitzen eine Wohnung in Graz, in der unsere studierende Tochter gewohnt hat, Da sie ihr Studium in England fortsetzt, möchten wir die Wohnung für 1 Jahr vermieten.
Können wir die Anschaffungskosten für die Wohnung und die eingebaute Küche als Afa absetzen?
Wenn ja, wie hoch ist die Nutzungsdauer bzw. der Afa-% für die Wohnung bzw. die Küche?
Herzlichen Dank im Voraus
christa lex
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
29.08.2006 17:29
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