Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Österreich und beabsichtige eine Zweitwohnung in Frankreich zu kaufen und zu vermieten. Ich beziehe eine Staatspension aus Luxemburg, bin daher in Luxemburg für diese steuerpflichtig. Wo muss ich für die Einfkünfte aus der Vermietung der Wohnung in Frankreich Steuern zahlen und kann ich das Darlehen von der Steuer absetzen und wenn ja wo?
M.f.G.
Lotje |