Rechtsquellen sind das ABGB (Werkvertrag) und das WTBG. Hier gibt es z.B. einen Kommentar zum WTBG der KWT. Relativ neu ist die Ausübungrichtlinie der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
Wenn ein Unternehmer einen Steuerberater anstellt, hat der StB die Rechte und Pflichten insbes. Haftung eines Dienstnehmers (Dienstnehmerhaftpflichtgesetz). Genaugenommen ist er dann kein Steuerberater, jedenfalls nicht im Rahmen des Dienstverhältnisses. IdR wird er nämlich seine Befugnis ruhend gestellt haben. |
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