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Verfasst von: loce90 am 28.08.2006 10:07
 


THEMA:  Reihenfolge der Anmeldungen
Guten Tag! Ich bin unselbstständig angestellt, möchte eine Nebenbeschäftigung als Investmentberater beginnen. Das Zusatzeinkommen ist erfolgsabhängig und daher nicht kalkulierbar. Wie erfolgt nun die Meldung an Finanzamt, SVA, etc. Gibt es für diese Tätigkeit eine Gewerbezuordnung oder zählt das zu den neuen Selbständigen? Ich habe im Forum intensiv nachgesehen, aber nichts richtiges gefunden oder übersehen. Mit den Einkommensgrenzen habe ich das einigermaßen verstanden, aber wie erfolgt die Meldung an die SVA bzgl. des Jahreneinkommens? Um keine Probleme zu bekommen, will ich im Vorfeld alles klären. Ich habe vor, das kostenlose Erstgespräch beim Steuerberater nützen, bitte aber um kurze Antworten. Besten Dank im Voraus!
Verfasst von: Jutta Rapp am 28.08.2006 10:07
 


THEMA:  Re: Reihenfolge der Anmeldungen
Die Frage nach der Gewerbezuordnung kann Ihnen die Wirtschaftskammer oder die Gewerbebehörde beantworten. Wenn es für die Tätigkeit einen Gewerbeschein gibt (Finanzdienstleistungen?), sind Sie auf Grund der Lösung dieses Gewerbescheines bei der SVA pflichtversichert. Für Neugründer gibt es Erleichterungen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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