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Verfasst von: lily am 24.08.2006 09:04
 


THEMA:  Freierdienstnehmer und Werkvertrag
Bitte um Rat! Ich bin als Freiedinestnehmerin in der IT-Branche beschäftigt.Vor kurzem habe ich ein Angebot von einer anderen Firma bekommen.Es handelt sich um Mitarbeit an einem Projekt und für die Firma soll ich auf Werkvertrag-Basis arbeiten. Letztes Jahr habe ich mein Gewerbe stillgelegt:muss ich den Gewerbeschein wegen dem Werkvertrag wieder aktivieren oder darf ich auch als Freierdiensnehmer auf Werkvertrag-Basis arbeiten? 2.als Freierdinstnehmer habe ich eine Sozialversicherung(GKK),allerdings nur ca. 13,85%:muss ich noch zusätzlich,wenn ich meinen Gewerbeschein aktiviere irgendwelche Beiträge an die SVA entrichten? Oder überhaupt,wie soll ich in meinem Fall vorgehen.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 24.08.2006 09:04
 


THEMA:  Re: Freierdienstnehmer und Werkvertrag
Für die Werkvertragstätigkeit brauchen Sie einen Gewerbeschein. Sie sind dann zwingend mehrfachversichert bis zu Höchstbemessung oder Sie können sich als Kleinunternehmerin befreien lassen. www.steuerberatung-weiss.at Kostenloses Erstgespräch
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