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Verfasst von: Klaus Suchan am 22.09.2008 09:05
 


THEMA:  Altwarenhandel
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Möglichkeit gibt es für Altwarenhandel der steuerlich auf Schätzung beruht? Möchte auf Flohmärkte fahren und dort Waren verkaufen und dadurch nicht mit dem FA in Schwierigkeiten kommen. mfg Klaus Suchan
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 22.09.2008 09:05
 


THEMA:  Re: Altwarenhandel
Die Einnahmen müssen Sie auf alle Fälle aufzeichnen. Die Ausgaben können Sie pauschalieren. www.steuerberatung-weiss.at Kostenloses Erstgespräch
Verfasst von: Spectator am 22.09.2008 09:05
 


THEMA:  Re: Altwarenhandel
Nein, pauschaliert werden können nur die allgemeinen Ausgaben. Der Wareneinkauf ist in einem Wareneingangsbuch aufzuzeichen. Der Gewinn bei einer Pauschalierung errechnet sich wie folgt: Einnahmen abzüglich Wareneinkauf lt. Wareneingangsbuch, abzüglich Lohnausgaben lt. Lohnkonto, abzüglich Sozialversicherung, abzüglich Betriebsausgabenpauschale (für sonstige Ausgaben). Die Steuerberatungskosten können im Rahmen der Sonderausgaben ebenfalls abgesetzt werden;-) gruß spec
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