Verfasst von:
manu am
24.08.2006 09:03
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THEMA: viele viele Fragen zur UST |
Hallo,
Ich habe einige Fälle, wo ich mir betreffend der Rechnungsausstellung bzw. Umsatzsteuer einfach nicht mehr sicher bin.
Ich habe schon sehr viele Bücher gelesen, im Internet gesucht, und mir auch zwei, drei Meinungen eingeholt, aber leider mit dem Ergebnis, dass ich zum Schluss teilweise schon total verwirrt war.
Es wäre sehr nett, wenn irgendjemand vielleicht auf ein paar Fragen eine Antwort
hat, oder mir sagen kann, wie ich am besten zu einer richtigen Lösung komme (verständliche Fachliteratur,Internetseiten oder ähnliches).
Ein Unternehmen in Österreich verkauft an seine Kunden Anlagen.(Material + Montage)
Wie müssen die Rechnungen bei folgenden Sachverhalten ausgestellt sein und verbucht werden:
WARENLIEFERUNGEN:
1)
Wir kaufen bei unserem Lieferanten (Unternehmer) aus Österreich Material.
Dieser liefert dieses Material direkt an eine unsere Baustellen bei einem unserer Kunden in Deutschland.
Wie schaut die Rechnung des Lieferanten an uns richtig aus?
Darf uns der Lieferant 20% österreichische MWSt. verrechnen?
Oder muss er die Rechnung ohne Steuer als innergemeinschaftliche Lieferung ausstellen?
Was kann uns passieren, wenn der Lieferant die Rechnung falsch ausstellt, und wir diese so verbuchen?
2)
Wie muss die Rechnung ausgestellt sein, wenn der Lieferant von seiner Niederlassung in Deutschland aus zu unserer Baustelle in Deutschland Waren liefert ??
Dann müsste es sich eigentlich um eine innerdeutsche Warenlieferung mit 16% deutscher Steuer handeln, oder? Was muss der Lieferant alles auf seiner Rechnung an uns anführen?
3)
Wenn der österreichische Lieferant an eine Baustelle von uns in die Schweiz (Drittland) liefert, handelt es sich dann um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung?
4)
Wenn ein deutscher Lieferant von Deutschland aus an unsere Baustelle in die Schweiz (Drittland) liefert, und die Rechnung an uns (Österreich) ausstellt, wie muss die Rechnung dann ausgestellt sein?
5)
Und wenn wir etwas bei einem deutschen Lieferanten bestellen, und dieser die Ware direkt an unsere Baustelle in Frankreich (EU) liefert, handelt es sich dann nicht um ein Reihengeschäft?
Wie schaut die Rechnung aus, welche Steuer?
Darf der deutsche Lieferant an uns eine Rechnung mit 0% innergemeinschaftliche Lieferung (da die Ware von einem EU-Land in ein anderes EU-Land geht) ausstellen, und Lieferadresse Frankreich angeben?
MONTAGELEISTUNGEN:
Wenn der Lieferant nicht nur Ware an eine unserer Baustellen liefert, sondern diese vor Ort auch noch montiert (zB „Sondermaschinen“, handelt es sich ja um eine Leistung.
Wie müssen hier die Rechnungen ausschauen bzw. bei uns verbucht werden, wenn:
1)
wir bei einem österreichischen Lieferanten bestellen, und dieser an eine unserer Baustellen in Deutschland liefert und dort montiert?
2)
wir bei einem österreichischen Lieferanten bestellen und dieser von seiner Betriebsstätte in Deutschland aus zu unserer Baustelle in Deutschland liefert und dort montiert?
3)
wir bei einem österreichischen Lieferanten bestellen, und dieser von Österreich an eine unserer Baustellen in der Schweiz oder USA liefert und dort montiert?
4)
wir bei einem deutschen Lieferanten bestellen und dieser von Deutschland aus an eine unserer Baustellen in der Schweiz oder USA liefert und dort montiert?
5)
wir bei einem deutschen Lieferanten bestellen und dieser von Deutschland aus an eine unserer Baustellen in Frankreich liefert und dort montiert?
VIELEN VIELEN DANK IM VORAUS !!
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
24.08.2006 09:03
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THEMA: Re: viele viele Fragen zur UST |
Wer sollte so viel Zeit haben, Ihre Fragen zu beantworten?
Vielleicht wäre ein Seminar über Umsatzsteuer das Richtige für Sie?
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne.Aber dazu müssten Sie zu uns kommen und selbstverständlich ein Honorar bezahlen.
www.steuerberatung-weiss.at
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