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Verfasst von: MP am 22.08.2006 10:35
 


THEMA:  Umsatzsteuer
Hallo! Ich habe in den ersten Monaten des Jahres als "freier Dienstnehmer" gearbeitet und mich anschließend selbständig gemacht. Da die Summe meiner Jahreseinkünfte jedoch unterhalb der relevanten Grenze liegt, habe ich weder als freier Dienstnehmer noch als Selbständiger Umsatzsteuer verrechnet. Nun ist es jedoch so, dass dieses "freie Dienstverhältnis" zu Unrecht ein solches war, weshalb ich Klage eingereicht habe und wahrscheinlich eine ziemlich hohe Entschädigungszahlung erhalten werde, die dazu führen wird, dass ich die Kleinunternehmergrenze bei weitem überschreiten werde. Dazu zwei Fragen: 1) Gelten diese Entschädigungszahlungen als selbständige Einkünfte (die auch für die USt relevant sind) oder als unselbständiges Einkommen, da das "freie Dienstverhältnis" ja nachträglich in ein "Angestelltenverhältis" umgewandelt wird? 2) Wie bereits erwähnt, verrechne ich heuer noch keine USt, möchte das aber ab dem nächsten Jahr tun. Wie verhalte ich mich nun diesbezüglich bei Rechnungen, die ich 2006 ausgestelle, jedoch erst 2007 bezahlt werden? Vielen Dank!
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 22.08.2006 10:35
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer
>Nun ist es jedoch so, dass dieses "freie >Dienstverhältnis" zu Unrecht ein solches war Aber Sie waren urspruenglich schon mit dem freien Dienstverhaeltnis einverstanden? Wofuer erhalten Sie denn nun eine "Entschaedigung"? AM OeSV
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 22.08.2006 10:35
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer
Soweit das "freie Dienstverhältnis" in ein Dienstverhältnis umqualifiziert wird, resultieren Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Diese zaehlen nicht zu den steuerbaren Umsaetzen des Umsatzsteuergesetzes und damit nicht zur Kleinunternehmergrenze. AM OeSV
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