Verfasst von:
Gruber Hannes am
21.08.2006 04:01
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THEMA: Gewinn und Gewinnsteuer |
hallo,
ich bin selbständig und hab jetzt bei meiner gewinnermittlung für das letzte jahr zwei fragen.
1.) wie hoch ist den der Steuersatz für den Gewinn? ( nur so nebenbei ist das eigentlich die Gewinnsteuer oder Körperschaftssteuer ?) und gibst da eine staffelung der steuersätze wenn ja wie lautet diese ?
2.) wenn ich mir jetzt ein büro neu einrichte, kann ich da alle büro-möbel in die buchhaltung reinnehmen und minimieren diese den gewinn ? bsp.: netto - gewinn 20.000 EUR und ich habe mir um 5.000 EUR Büromöbel gekauft - lautet dann mein gewinn 15.000 EUR ? oder kann man nicht alles auf einmal geltend machen/abschreiben ....?
Danke
für Eure Hilfe
hannes
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
21.08.2006 04:01
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THEMA: Re: Gewinn und Gewinnsteuer |
zu 1.) unter http://www.bmf.gv.at/steuern/berechnungsprogramme/_start.htm?q=Steuerberechnung finden Sie ein Berechnungsprogramm für die Einkommensteuer. Als Einzelunternehmer unterliegen Sie der Einkommensteuer
zu 2.) Die Büromöbel können Sie nicht im Anschaffungsjahr zu 100 % abschreiben. Bewegliches Anlagevermögen, dessen Anschaffungskosten > € 400,00 beträgt, ist auf die voraussichtliche Nutzungsdauer (ca. 5 Jahre) abzuschreiben und in einem Anlageverzeichnis fortlaufend aufzuzeichnen.
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