Verfasst von:
Heinz am
27.06.2003 15:05
|
|
THEMA: Besteuerung 401(1k)-Plan |
ich habe in den 90ern mehrere Jahre in den USA gearbeitet und dort nach dem dort üblichen Schema unversteuerte Beiträge in einen "401(k) Plan" eingezahlt, zu denen der Arbeitgeber jeweils den gleichen Betrag zugezahlt hat. Dadurch ist jetzt eine ansehnliche Summe zusammengekommen, die durch professionelle Anlage der Gelder durch das Management des Plans vermehrt wurde.Kürzlich, als der Dollar anfing zu schwächeln, habe ich mein Konto bei dem Siemens Savings Programm aufgelöst und das Geld nach hier geholt. Dabei wurden mir 20% abgezogen als federal withholding tax, so dass ich nur 80% ausgezahlt bekommen habe. Soweit ist das o.k.
Wie aber dies Geld hier in Deutschland vom Finanzamz behandelt wird, ist eine andere Frage. Mein Steuerberater hier in Köln meint, das deutsche Finanzamt würde das Geld nach deutschem Muster versteuern, und die in USA gezahlte Steuer müsse man sich dort zurückholen. Kann jemand beurteilen, wie aussichtsreich das Unterfangen wäre, dem IRS die gezahlten 20% wieder abzunehmen?
Haben Sie in Ihrer Praxis schon ähnliche Fälle gehabt (Leute, die nach Arbeit in USA nach Deutschland zurückgingen)? Ich würde gerne das Finanzamt davon überzeugen, daß dies Geld nun schon versteuert ist und keine weitere Steuer dafür erhoben werden sollte. Noch besser wäre es natürlich, wenn ich die schon gezahlten 20% zurückbekommen würde.
Für Hinweise zu einem sinnvollen Vorgehen wäre ich sehr dankbar, oder aber einen Steuerberater im Kölner Raum , der auf diesem Gebite Erfahrungen sammeln konnte.
Danke |
|
|
Verfasst von:
Peter am
14.11.2011 12:41
|
|
|
|