Verfasst von:
Caesar am
18.08.2006 08:49
|
|
THEMA: Veranlagungsfreibetrag |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich surfe schon Stunden in diesem Forum, aus einigem wurde ich schon schlau. Das Forum ist super aber leider bleiben doch noch ein paar Fragen offen. Ich bitte Sie mir diese zu beantworten.
Man kann im Jahr bis zu € 730,-- steuerfrei dazuverdienen ohne dies dem Finanzamt zu übermitteln. Man braucht lediglich eine Honorarnote/Rechnung über die geleistete Tätigkeit auszustellen.
1) Bin ich auch automatisch dann Kleinunternehmer wenn ich auf die Steuerfreiheit bei der Honorarnote hinweise?
2) Oder ist man erst Kleinunternehmer wenn man über die € 730,-- hinauskommt?
3) Und muss ich trotzdem wenn ich unter der € 730 Grenze liege die Steuerfreiheit auf der Rechnung anführen und ist das der selbe Paragraph wie bei Kleinunternehmer - (bin aber kein Kleinunternehmer)?
Ich bitte um Ihre Hilfe und danke im Voraus für die Antwort!
Mfg. |
|
|
Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
18.08.2006 08:49
|
|
THEMA: Re: Veranlagungsfreibetrag |
Der Ausdruck "Kleinunternehmer" betrifft die Umsatzsteuer (mit Umsätzen bis zu 22.000,-- netto jährlich).
Kleinunternehmer sind standardmäßig von der Umsatzsteuer befreit und sollten auch in der Rechnung auf diese Steuerbefreiung hinweisen. Keinesfalls dürfen Sie als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer offen ausweisen, es sei denn, Sie "optieren" freiwillig in die Steuerpflicht.
Die 730,-- betreffen nur die Einkommensteuer. Lohnsteuerpflichtige dürfen 730,-- "steuerfrei dazuverdienen".
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV
Taegliche Steuernews unter
http://www.steuermonitor.at
|
|
|
|