Verfasst von:
Martin&Martina am
14.08.2006 04:00
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THEMA: HONORARNOTE - wann verrechnen? |
1. Müssen Leistungen immer im gleichen Jahr in Rechnung gestellt werden als geleistet?
z.B. der erste Leistungszeitraum ist von Mai bis September 2006 und wird 2006 in Rechnung gestellt. Der zweite Zeitraum ist von Oktober bis Dezember 2006 und wird erst 2007 in Rechnung gestellt.
Muss die 2007 Rechnung noch in die 2006-Buchhaltung genommen werden weil ja hier der Leistungszeitraum war, oder gilt Rechungsdatum (egal wann die Leistung war) und somit gehört die Rechung für Leistungszeitraum Okt-Dez. 2006 trotzdem in die 2007 Buchhaltung?
2. Im Bezug auf Punkt 1., wie sieht es hier mit steuermindernden Ausgaben aus? Leistungszeitraum Mai-Sept. 2006 werden Kilometergeld und Diäten steuermindernd gerechnet da ja auch die Rechnung 2006 erfolgt.
Wenn für den Leistungszeitraum Oktober-Dezember erst 2007 eine Rechnung erstellt wird, wie können/müssen hier dann die steuermindernde Kilomtergelder und Diäten gerechnet werden (für 2006 wo sie geleistet wurden oder 2007, wo verrechnet wird)?
3. Müssen diese steuermindernden Km-Gelder und Diäten exakt auf die "Leistung" gerechnet werden wo sie erbracht werden, oder erfolgt dies auf das Jahr gerechnet (was wieder einen Zusammenhang zu Punkt 2 herstellt)?
D.h. wenn für den Zeitraum Okt-Dez 2006 erst 2007 die Rechnug gestellt wird, sind hier dann die km-Gelder trotzdem für 2006 zu rechnen (also steuermnindernd auf die Summe aller Rechnungen 2006) oder muss man diese auf die Rechnung im Jahr 2007 beziehen? |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
14.08.2006 04:00
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THEMA: Re: HONORARNOTE - wann verrechnen? |
ad 1. Lieferungen und Leistungen müssen nach dem UStG spätestens ein Monat nach Fertigstellung abgerechnet werden.
Einkommensteuer
a) Beim Einnahmen/Ausgaben-Rechner ist das Datum des Zahlungseingangs maßgebend
b) Der Bilanzierer hat seine Lieferungen und Leistungen, wenn er erst im nächsten Jahr die Rechnung stellt, ins alte Jahr abzugrenzen.
ad 2. + 3. Km-Geld und Diäten sind in dem Jahr geltend zu machen, in dem sie angefallen sind. Also Fahrten und Reisen des Jahres 2006 sind in der Steuererklärung 2006 abzusetzen.
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