Guten Tag!
Ich habe gelesen, dass man den Mietvertrag auch ins Grundbuch eintragen lassen kann. Kann mir jemand sagen, ob ich für diese Eintragung/Eingabe Gebühren iSd Gerichtsgebührengesetzes bezahlen muss? Ich hab nämlich im GGG nichts über den Bestandvertrag gefunden.
Würd mich freuen, wenn mir diesbezüglich jemand helfen könnte. Schon mal Danke im Voraus,
Stefan
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