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Verfasst von: Michael am 25.06.2003 15:05
 


THEMA:  Sachbezug
Ich arbeite im Außendienst mit Firmenauto. Für die private Nutzung wird mir ein Sachbezug verrechnet. Jetzt bekommt meine Frau ein Auto, und ich brauche keine Privatnutzung des Firmenautos mehr. Das Finanzamt erklärt mir, daß das fast nicht möglich ist, weil eine Fahrt in die Firma z. B eine Privatfahrt wäre. Und außerdem müßte das Firmenfahrzeug nach Dienst und an Wochenden am Firmengelände sein. Mit welchem Recht wird einem Unternehmer ein Firmenfahrzeug zu 100% anerkannt, wenn er auch ein Privatauto besitzt, und als Angestellter schaut es aus, es wäre unmöglich, keine Privatkilometer zu fahren ? Wer kann mir einen Tipp geben, wie ich von diesem Sachbezug wegkomme ?? Danke !!!!!
Verfasst von: Mag. Heiderer am 25.06.2003 15:05
 


THEMA:  Re: Sachbezug
Der Unterschied ergibt sich dadurch, dass ein Dienstnehmer im Gegensatz zu einem Unternehmer Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag und evtl auf das Pendlerpauschale hat. Damit sind sämtliche Fahrten zur Arbeitsstätte steuerlich abgegolten. Sie kommen vom Sachbezug nur dann weg, wenn Sie das Fahrzeug ihres Dienstgebers ausschließlich für dienstliche Fahrten verwenden. Sachbezugspflichtig ist somit jede Fahrt von der Arbeitsstätte zu ihrem Wohnort und private Fahrten, z.b. am Wochenende. Letztere sind übrigens auch bei Unternehmer steuerpflichtig.
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