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Verfasst von: Bernhart am 15.08.2006 19:24
 


THEMA:  Umsatzsteuer Deutschland
Ich habe folgenden Fall. Ein Unternehmer liefert Ware (Pläne) an den Flughafen Wien, die Rechnung wird jedoch an einen Unternehmer in Deutschland ausgestellt - innergemeinschaftliche Lieferung ohne USt nach Art.3 UStG oder doch mit UST?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 15.08.2006 19:24
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer Deutschland
Sprechen Sie von einem österr. Unternehmer? Bei Plänen wird man eher von einer Leistung als von eienr Lieferung sprechen müssen. Um welche Pläne handelt es sich?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 15.08.2006 19:24
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer Deutschland
Die Leistungen von Architekten in Zusammenhang mit einem Grundstück gelten als dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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