Verfasst von:
vi am
08.08.2006 07:19
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THEMA: vermieten |
sehr geehrte damen und herren!
ich habe eine frage, die den experten unter ihnen wahrscheinlich etwas lächerlich vorkommen wird, aber ich hoffe trotzdem eine antwort zu bekommen: wenn man eine eigentumswohnung hat und diese vermietet, die wohnung aber noch nicht abbezahlt ist und man daher monatlich einerseits die einnahmen aus der miete hat andererseits aber die monatlichen kreditraten auf der ausgabenseite hat, muß man dann die gesamten mieteinnahmen als einkommen versteuern, oder nur die miete abzüglich der monatlichen kreditraten, oder die mite abzüglich zumindes eines teiles der kreditraten und wenn ja, wie berechnet sich der anteil.
mit herzlichem dank im voraus
vi |
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Verfasst von:
vi am
08.08.2006 07:19
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THEMA: Re: vermieten-nachtrag |
um das ganze etwas klarer darzustellen:
wenn die wohnung um 500€ inkl betriebskoten vermietet wird und die monatlichen kreditraten 180€ betragen, muß man dann für 500€ oder nur für 320€ (die ja den reinen gewinn darstellen würden)einkommensteuer zahlen oder für irgendeine summe dazwischen
lieben dank |
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