Guten Tag!
Ich beschäftige mich im Moment mit der Thematik der steuerlichen Auswirkungen eines Bestandvertrages. In diesem Zusammenhang hab ich mich gefragt, wie dies mit der Vererbung (Schenkung) eines Mietvertrages nach § 14 MRG (bzw. 12 MRG) aussieht? Fällt bei einer Vererbung/Schenkung des Mietvertrages ErbSt iSd § 2 ErbStG bzw. Schenkungsteuer iSd § 3 (1) Z 1, 2 ErbStG an?
Aus einem Buch hab ich entommen, dass bei der Vererbung bzw. Schenkung einer Mietwohnung Mietzinszahlungsansprüche des Bestandgebers bzw -verpflichtungen des Bestandnehmers vererbt/geschenkt werden. Für diese beiden Fälle hab ich gelesen, dass diese als schwebende Rechtsgeschäfte zu qualifizieren und somit außer Betracht zu lassen sind. Woraus ergibt sich dieser Schluss? Etwa aus §§ 4 ff BewG?
Ich hoffe, dass ich in diesem Forum Antworten und / oder Anregungen zu dieser Probkematik finde. Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar!
Schon mal Danke im Voraus,
Mario
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