Verfasst von:
Hansd-Peter Sauer am
07.08.2006 04:21
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THEMA: Erhöhung der Kleinunternehmergrenze ab 2007 |
Hallo,
ich habe folgenden Beitrag hier gelesen, und habe dazu noch Fragen.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Erhöhung der Kleinunternehmergrenze ab 2007
13.07.2006 Ab 2007 wurde die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze eingeführt und zwar von Euro 22.000,00 auf Euro 30.000,00.
Da es sich hier um einen Nettobetrag handelt, dürfen die Umsätze tatsächlich bei 20 %iger Umsatzsteuer € 36.000,00 im Jahr 2007 betragen, ohne daß Sie umsatzsteuerpflichtig werden.
für die SV ist für 2006 gültig:
* jährlicher Nettoumsatz von max. 22.000.- Euro, oder
* max. Nettoeinkünfte von 3997,92 Euro jährlich.
Ändert sich hier für 2007 etwas?
für die Steuer gilt für 2006:
* jährlicher Nettoumsatz von max. 22.000.-
* ab 2007 max. 30.000.- Euro
Gibt es hier keine Grenze der max. Nettoeinkünfte?
Wäre für jede Antwort dankbar.
SHP
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
07.08.2006 04:21
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THEMA: Re: Erhöhung der Kleinunternehmergrenze ab 2007 |
für die SV ist für 2006 gültig:
* jährlicher Nettoumsatz von max. 22.000.- Euro, oder
* max. Nettoeinkünfte von 3997,92 Euro jährlich.
Ändert sich hier für 2007 etwas?
Es ist anzunehmen, dass auch im Bereich der SV die Umsatzgrenze angehoben wird; die Gewinngrenze wird immer jährlich erhöht
für die Steuer gilt für 2006:
* jährlicher Nettoumsatz von max. 22.000.-
* ab 2007 max. 30.000.- Euro
Gibt es hier keine Grenze der max. Nettoeinkünfte?
Die genannte Umsatzgrenze gilt für die Umsatzsteuer; bei der Einkommensteuer haben Sie die Möglichkeit der Pauschalierung.
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