Verfasst von:
Lucia am
08.08.2006 10:27
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THEMA: Freier Dienstvertrag und selbstständig? |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich hätte einige Fragen und hoffe, dass Sie mir helfen können?
Also:
Ich bin Kleinunternehmerin und möchte nebenbei wo arbeiten und hätte dort einen "Freien Dienstvertrag"!
Soviel ich mir durchgelesen habe, habe ich es so verstanden:
Also so wie ich es verstanden habe, habe ich ebenfalls eine Ein und Ausgaben Rechnung zu führen! (Belege 7 Jahre aufheben)
Weil alle Einkünfte steuerpflichtig sind und ich mich selber darum kümmern muss, da ja keine abgaben vom Dienstgeber gezahlt werden.
Somit wird dann der Gewinn durch die EA Rechnung ermittelt und der gilt dann erst als Einkunft (Einkommen), welches dann eventuell zu versteuern wäre! (Wenn das und der eventuelle Gewinn in der Firma nicht über 10.000 / Jahr steigen, bleibt es steuerfrei.)
Gilt alles als Ausgaben? also z.b. Miete meiner Wohnung, telefonrechnung, versicherungen, einkäufe lebensmittel? oder werden nur bestimmte angenommen, die dann von den ganzen einnahmen abgezogen werden?
Wenn die Firma (Kleinunternehmen) minus macht, wird der "Gewinn" aus dem "freien Dienstverhältnis" gegengerechnet. Wenn dies nicht über 10.000,00 ist dies auch steuerfrei.
Wenn ich dort anfangen sollte, bin ich SVA versichert.Ist man bei einem freien Dienstverhältnis nur Unfallversichert oder Unfall, Kranken und Pensionsversichert. Falls ich bei Unfall, Kranken und Pensionsversichert bin, dann kann ich ja fürs Geschäft einen Antrag auf Befreiung stellen und zahle nur die Unfallversicherung.
Geht aber nur, wenn die alle 3 einzahlen oder?
Oder muss ich auf irgendwas besonderes achten? Nicht, dass ich dann Ende des Jahres, also wenn ich meine Jährliche Erklärung abgebe, das böse erwachen kommt?
Vielen vielen Dank im Voraus für Antworten!
Mit freundichen Grüßen
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Verfasst von:
Lucia am
08.08.2006 10:27
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THEMA: Re: Freier Dienstvertrag und selbstständig? - Nachtrag |
Nachtrag:
Da es sich bei "freien" Dienstnehmern nicht um Arbeitnehmer im Sinne des EStG handelt, unterliegt das Entgelt dieser Dienstnehmer als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" der Einkommensteuer (nicht in Form der Lohnsteuer) und ist vom Dienstnehmer selbst zu entrichten.
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Also da ich ja schon Kleinunternehmer bin, muss ich mich wegen dem nochmal beim Finanzamt melden?? oder ist die abrechnung erst ende des jahres mittels meiner jährlichen einkommenssteuererklärung die man abgibt??
Also wenn mein Einkommen von beiden tätigkeiten (selbstständig als kleinunternehmen und bei freien dienstvertrag im) im jahr nicht über 10.000,00 steigt ist es steuerfrei.
aber die buchhaltung habe ich schon seperat zu führen.
Berechnung des Gewinns - steht Einnahmen-Betriebsausgaben
so.. in der Firma ist das klar!
ABER: bei dem freien dienstvertrag ?? da hab ich ja im prinzip nur ausgaben, wie miete, versicherung, telefon, einkäufe.. also eigentlich private ausgaben.
vielen dank nochmals!
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