Verfasst von:
Karl am
07.08.2006 04:24
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THEMA: Privatdarlehen |
Guten Abend,
tolles Forum!
Ich beschäftige mich dzt. mit folgender Thematik: ich hätte einige Interessenten, die gerne diversen Privatpersonen mittels Privatdarlehen unter die Arme greifen würden (z. B. beim Hausbau).
Meine Frage an die Experten:
Welche Steuerpflicht entsteht? Muss der Darlehensgeber die lfd. Raten bzw. Zinsen versteuern? Oder aber gibt es eine pauschale Steuer bei Abschluss?
Mit besten Grüßen
G. Fehr |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
07.08.2006 04:24
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THEMA: Re: Privatdarlehen |
Bei Abschluß eines Darlehensvertrages oder Kreditvertrages sind 0,8% staatliche Rechtsgebühr fällig.
Die lfd. Ratenzahlungen sind Kapitalrückzahlungen und daher nicht zu versteuern; die Zinsen unterliegen allerdings der Einkommensteuer.
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