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Verfasst von: Karl am 07.08.2006 04:24
 


THEMA:  Privatdarlehen
Guten Abend, tolles Forum! Ich beschäftige mich dzt. mit folgender Thematik: ich hätte einige Interessenten, die gerne diversen Privatpersonen mittels Privatdarlehen unter die Arme greifen würden (z. B. beim Hausbau). Meine Frage an die Experten: Welche Steuerpflicht entsteht? Muss der Darlehensgeber die lfd. Raten bzw. Zinsen versteuern? Oder aber gibt es eine pauschale Steuer bei Abschluss? Mit besten Grüßen G. Fehr
Verfasst von: Jutta Rapp am 07.08.2006 04:24
 


THEMA:  Re: Privatdarlehen
Bei Abschluß eines Darlehensvertrages oder Kreditvertrages sind 0,8% staatliche Rechtsgebühr fällig. Die lfd. Ratenzahlungen sind Kapitalrückzahlungen und daher nicht zu versteuern; die Zinsen unterliegen allerdings der Einkommensteuer.
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