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Verfasst von: Rene Doppelhofer am 01.08.2006 16:59
 


THEMA:  Honorarnote und deren Höhe
Ich habe mit einem Steuerbetrater ein Honorar-Pauschale für die Erstellung meiner Buchhaltung vereinbart. Dies hat er mir schriftlich angeboten und ich habe es so angenommen. Jetzt erstellt er Rechnungen in wesentlich anderer Höhe mit dem Hinweis, dass es sich bei den verrechneten Leistungen ja um Steuerberatung und nicht um Buchhaltung gehandelt habe. In keinem Fall wurde ich darauf hingewiesen, dass die abgefragte Leistung (z.b. etwa rückfragen zu steuerbescheiden) nicht über das vereinbarte Honorar abgeglichen wäre. Ferner finden sich auf der Rechnung Positionen wie z.b. "Ablage diverser Unterlagen" oder "LV Orderner 2002 retour" und andere mehr. Muss ich das wirklich so hinnehmen?
Verfasst von: XYZ am 01.08.2006 16:59
 


THEMA:  Re: Honorarnote und deren Höhe
Wenn Sie eine Pauschale für die Erstellung Ihrer Buchhaltung vereinbaren, können Sie wohl nicht verlangen, dass Rückfragen zu Steuerbescheiden nicht berechnet werden. Diese Leistungen haben ja wirklich nichts mit BH zu tun. Ein klärendes Gespräch mit Ihrem StB wäre sicher von Vorteil.
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