Ich habe noch etwas vergessen zu fragen. Wenn ich einen Jahressechstelüberhang von zB 1000 Euro habe, wird der Überhang ja zum Tarif versteuert. Heißt das, dass diesfalls der Überhang zum laufenden Bezug wird? Sprich, wenn ich meine Steuer nach § 33 nachrechnen will, muss ich den Überhang dann dazurechnen?
Danke nochmals herzlichst |
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