Verfasst von:
Hubert am
18.05.2006 13:44
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THEMA: Sonstige Einkünfte |
Ich habe sonstige Einkünfte im Wert von 13.000,- ATS
+ 2.600,- MWST
also gesamt 15.600,- als Beratungstätigkeit
überwiesen bekommen. Rechnungslegung 1. August 2001.
Wie muss ich nun vorgehen bzw. welches Formular muss ich ausfüllen, damit ich die MWST bzw. den Rechnungsbetrag von 13.000,- richtig versteuere?
Hubert |
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Verfasst von:
Wolfgang am
18.05.2006 13:44
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THEMA: Re: Sonstige Einkünfte |
Die Umsatzsteuer muss bis 15.11. an das Finanzamt abgeführt werden (Zeitraum 07-09). Dafür benötigt man eine Steuernummer. Am besten beim zuständigen Finanzamt anrufen. Von dort bekommt man dann einen Fragebogen zugesandt.
Die Einkommensteuererklärung ist erst zu Beginn des kommenden Jahres einzureichen. Dabei können noch Werbungskosten geltend gemacht werden.
Falls Sie diese Beratungstätigkeit neben einer nichtselbständigen Beschäftigung ausüben und es sich um die einzige Honorarnote in diesem Jahr handelt, erscheint mir die Rechnungslegung mit Umsatzsteuer nicht sinnvoll. Die Ust ist ein Durchlaufposten und grosse Vorsteuerbeträge werden vermutlich auch nicht angefallen sein. Betreffend die Einkomensteuer kann man mit den Werbungkosten auf Einkünften von unter S 10.000,-- kommen, die neben den nichtselbständigen Einkünften steuerfrei sind. |
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