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Verfasst von: Stefan R. am 11.07.2006 19:05
 


THEMA:  Honorarnoten, Einkunftsart?
Hallo, ich habe das letzte Jahr im Rahmen eines freien Dinestvertrages als Programmierer gejobt und meine (somit auch einzigen) Einkünfte über Honorarnoten an diese Firma bezogen. Nun bin ich ersten schon sehr spät dran und zweitens bei einem Betrag von 11.090 Euro angelangt. Die Est-Erklärung über Finanz-Online war mir einfach nicht möglich, da ich weder Einküften aus Beteilugengen habe noch mich als "Einzehlunternehmer" sehe. Oder bin ich das ex legem? In meinem Fall kann es sich doch nur um ein auszufüllendes Kästchen oder so handeln. Die Hilfe auf der Internetseite hilft bestenfalls einem guten Steuerberater aber keinem "Normalbürger" wie mir. Interessanterweise sind meine exakten Einküften im Punkt "Lohnzettel" schon angeführt. Warum muss ich hier überhaupt noch etwas angeben? Habe weder mehr verdient nocht etwas zu verstecken oder "tricksen". Mit freundlichem Danke, Stefan R.
Verfasst von: Jutta Rapp am 11.07.2006 19:05
 


THEMA:  Re: Honorarnoten, Einkunftsart?
Freie Dienstnehmer sind steuerlich als Einzelunternehmer einzustufen. Sie müssen daher eine Einkommensteuererklärung abgeben. Hatten Sie Ausgaben, die auf Grund Ihrer Tätigkeit angefallen sind? Diese mindern den Gewinn ebenso wie die vom Dienstgeber einbehaltene Sozialversicherung. Auch die Einkünfte eines freien Dienstnehmers sind vom Dienstgeber, ähnlich einem angestellten Dienstnehmer, an das Finanzamt zu melden.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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