Guten Tag, ich hab da eine Frage:
ich bin seit Mai 2005 selbstständig, und hatte Ende des Jahre bei der Bilanz ein Minus. Hatte nur um die 4000,- Euro Umsatz, und so 10000,-Ausgaben.
Geld das ich von der Bank geliehen habe für diverse Handelsware bzw. Geräte (habe auch Dienstleistungsgewerbe).
Ich falle in die Kleinunternehmerregelung,ich fragte schon im Vorjahr ein paar mal um die Steuernummer, wo es immer hießt, ich bekomme diese erst, ich solle warten!
Jetzt wo ich sie dringend brauchen würde, sagt mein Steuerberater, das Finanzamt gibt mir keine Steuernummer, wegen wirtschaftlicher "Geringfügigkeit" oder wie die das nennen!
Ich glaube ich spinne!Und ich werde das keinesfalls auf mir sitzen lassen. Nur wo wendet man sich da hin?
Die geben mir nicht mal eine schriftliche Absage, damit ich Einspruch erheben kann!! Ist für einen Kleinunternehmer die Steuernummer nicht zwingend? Ich habe in diesem Jahr bereits wieder 5000,-Euro Umsatz und nun hab ich die Möglichkeit gute Geschäfte zu machen und mir sind die Hände gebunden. Mein Steuerberater hat das denen schon gesagt, egal, ich bekomm keine Steuernummer!
Ist das gesetzmäßig in Ordnung? Ich dachte immer, anfangs macht keiner großartig Gewinne, und man hätte einen gewissen Zeitrahmen sich zu orientieren! Wird man wirklich nach einer Bilanz von 6 Monaten schon zu einem unfähigen Würstchen abgestempelt, das bloß Liebhaberei betreibt?
Ich bitte sie mir zu sagen, welche höhere Instanzen ich da noch bewegen kann, oder Prüfungsstellen, die dieses Sache mal durchleuchten.
Ich bin sehr niedergeschlagen und bitte sie um baldige Infos
danke im Vorraus
Niko
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