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Verfasst von: karin f. am 28.06.2006 06:45
 


THEMA:  Urlaubsgeld (KV Datenverarbeitung und Informationstechnologie)
Hallo, ist es üblich, dass bei der Gehaltsauszahlung das volle Urlaubsgeld ausbezahlt wird, auch wenn ich erst mit 1.2. dJ diesen Job habe? Es verwundert mich etwas, da ich eigentlich mit einem aliquoten Anteil gerechnet habe? Oder handelt es sich beim Urlaubsgeld quasi um eine Vorauszahlung, sodass ich bei vorzeitigem Austritt einen aliquoten Anteil nachbezahlen müsste? Bitte um Info - danke! lg, karin
Verfasst von: Jutta Rapp am 28.06.2006 06:45
 


THEMA:  Re: Urlaubsgeld (KV Datenverarbeitung und Informationstechnologie)
Laut Kollektivvertrag haben Sie, bei Eintritt während des Jahres, Anspruch auf den aliquoten Teil des 13. und 14. Monatsentgelts. Dienstnehmer, die Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bereits erhalten haben, aber vor Ablauf des Kalenderjahres ausscheiden, müssen sich den verhältnismäßig zu viel erhaltenen Anteil, der auf den restlichen Teil des Kalenderjahres entfällt, bei der Endabrechnung in Abzug bringen lassen. Dies gilt nicht nur bei vorzeitigem Austritt. (vorzeitiger Austritt = Austritt ohne Einhaltung der Kündigungsfrist)
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