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Verfasst von: Melanie am 22.06.2006 06:50
 


THEMA:  Angestellter - Honorarnoten - Steuerpflicht
Guten Tag, ich bin heute auf dieses Forum gestoßen und hoffe, hier ein wenig Hilfe zu finden. Ich habe bereits mit der Suchfunktion gesucht, bin allerdings nicht so ganz fündig geworden. Deshalb hier meine Frage: ich habe im Augenblick einen Angestellten Dienstvertrag, wo ich Teilzeit tätig bin (25h/Woche, 811,63 Euro brutto, 665,53 Euro netto). Den Sommer über (Zeitraum Juli/August), werde ich nebenher noch arbeiten. Dort muss ich aber Honorarnoten stellen, somit rutsche ich automatisch in die Sparte freiberuflich oder selbständig? (oder wie ist die korrekte Bezeichnung dafür?) Einer meiner Fragen nun: ich werde ca. 1000 Euro verdienen. Dafür muss ich Steuern zahlen, richtig? Wie hoch sind diese? Bzw. wäre es ratsamer, dass ich unter der 750 Euro Grenze bleibe und dann halt nur SV-Beiträge an die WGKK zahle? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir einer von Ihnen bei diesen Fragen weiter helfen könnte. Vielen Dank, Melanie
Verfasst von: Jutta Rapp am 22.06.2006 06:50
 


THEMA:  Re: Angestellter - Honorarnoten - Steuerpflicht
Die Zuverdienstgrenze bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit (Angestellte) beträgt € 730,00 jährlich. Wird dieser Betrag mit den Einkünften (Einnahmen minus eventueller Ausgaben) aus selbständiger Arbeit überstiegen, sind die Einkünfte steuerpflichtig; Steuer fällt allerdings erst ab einem Jahreseinkommen von mehr € 10.000 an.
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