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Verfasst von: Stefan W. am 18.06.2006 20:33
 


THEMA:  Nebenberufliche Tätigkeit
Hallo, Ich bin derzeit in einem Unternehmen beschäftigt (Vollzeit). Ich helfe nebenbei in einem anderen Unternehmen aus (nicht dieselbe Branche). Diese würden gerne ein Honorarnote erhalten. Nun zu meiner Frage: 1) Bin ich mit
Verfasst von: Jutta Rapp am 18.06.2006 20:33
 


THEMA:  Re: Nebenberufliche Tätigkeit
1) nein 2) Vermerk, dass Sie "Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes" sind 3) Wenn Sie durch die nebenberufliche Tätigkeit mehr als € 730,00 verdienen, ist eine Einkommensteuererklärung zu legen. Vielleicht fallen Kosten (km-Geld, Telefon, Internet, etc.)für die nebenberufliche Tätigkeit an, so dass das Einkommen daraus unter € 730,00 pro Jahr beträgt. In diesem Fall kann eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden, ohne den Zuverdienst anzugeben.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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