1) nein
2) Vermerk, dass Sie "Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes" sind
3) Wenn Sie durch die nebenberufliche Tätigkeit mehr als € 730,00 verdienen, ist eine Einkommensteuererklärung zu legen. Vielleicht fallen Kosten (km-Geld, Telefon, Internet, etc.)für die nebenberufliche Tätigkeit an, so dass das Einkommen daraus unter € 730,00 pro Jahr beträgt. In diesem Fall kann eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden, ohne den Zuverdienst anzugeben.
|
|