Verfasst von:
roswitina am
17.06.2006 04:39
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THEMA: USt - Fragen |
Hallo Forum!
Meine Mutter besitzt ein Haus mit zwei Geschäften im Parterre. Die Bruttoeinnahmen liegen unter 20.000,-- €, sie hat aber wegen eines Umbaues die Regelbesteuerung beantragt.
Jetzt mache ich zum ersten Mal den Steuerausgleich. Nun zu meinen Fragen:
1. Bei der Gewinnermittlung (Brutto) nehme ich die Bruttoeinnahmen plus den Bruttoprivatanteil und ziehe danach die Bruttoausgaben ab. Kann ich dazu auch die noch abzuliefernde UST an das Finanzamt zurechnen bzw. Nachzahlungen vom vorigen Jahr?
2. Kann ich überhaupt die noch abzuliefernde UST zu den Ausgaben rechnen, auch wenn ich die Geldzahlung an das FA erst im nächsten Jahr zahle, oder sind tatsächlich nur die an das Finanzamt geleisteten Beträge abzugsfähig.
Besten Dank
Rosi |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
17.06.2006 04:39
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THEMA: Re: USt - Fragen |
Der Geldfluss ist maßgebend - also alles, was in dem Jahr bezahlt wurde, für welches die Steuererklärungen erstellt werden, kann als Ausgabe abgesetzt werden.
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