Verfasst von:
hutti am
30.05.2003 12:38
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THEMA: besteuerung ausländischer einkünfte |
frage: ich war von jänner bis juli 2002 in den USA bei US-Firma beschäftigt, ohne meinen wohnsitz in österreich aufzugeben. seit herbst 2002 betreibe ich in österreich ein einzelunternehmen.
wie sind die ausländischen einkünfte in österreich zu behandeln?
sind diese zu besteuern? wenn ja, wie?
hab was von progressionsvorbehalt gehört
kann mir wer helfen? |
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Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
30.05.2003 12:38
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THEMA: Re: besteuerung ausländischer einkünfte |
Wenn Sie weniger als 183 Tage in Österreich waren,dann sind Sie in Österreich beschränkt steuerpflichtig und müßten die amerikan.Einkünfte hier nicht angeben.Da Sie Ihren Wohnsitz jedoch nicht aufgegeben haben,könnte die Beweisführung schwierig werden.Aber mir ist dies vereinzelt schon geglückt.Wenn es nicht glückt,dann ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA anwendbar,d.h. es kommt in Österreich zur Berechnung des Progressionsvorbehaltes. |
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