Verfasst von:
Doris Dichtl am
12.06.2006 11:38
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THEMA: 13. und 14. Gehalt |
Ich muss f. 2005 eine ESt-Erklärung abgeben, da ich neben meiner unselbsständigen (lohnsteuerpflichtigen) Beschäftigung auch aus einem feien Dienstvertrag geringfügig dazuverdient habe. Leider weiß ich nicht, ob bzw WO/WIE (mit Soz.Vers. oder ohne Soz.Vers.?) ich das 13. und 14 Gehalt aus meiner unselbsständigen Beschäftigung (aus freiem Dienstvertrag gab es ja kein 13. und 14. Gehalt). Oder errechnet sich das FA dies selbbständig, da es einen Lohnzettel erhält.
Kann ich die Basispauschalierung ankreuzen, wenn ich nur die 12% Betriebsausgabenpauschale und Sozvers. aus meiner selbsständigen Beschäftigung habe?
Danke, danke, danke.....
Doris Dichtl |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
12.06.2006 11:38
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THEMA: Re: 13. und 14. Gehalt |
Für die unselbständige Tätigkeit brauchen Sie nichts eingeben,das hat alles das Finanzamt.
Ja, Sie können die Pauschalierung in Anspruch nehmen.
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