Hallo,
Bin derzeit arbeitslos gemeldet, verfüge aber glücklicherweise über ausreichende Rücklagen.
Habe die Möglichkeit als Kommanditist in eine KEG einzusteigen. Meine Frage:
Kann ich mich überhaupt als Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligen bei gleichzeitigen Bezug von Arbeitslosengeld?
Was passiert mit der Gewinnbeteiligung. Muss ich die in meiner Arbeitnehmerveranlagung angeben und wie hoch wird diese besteuert.
Bitte um Auskunft - Herzlichen Dank.
Andreas
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