Verfasst von:
vanlong am
31.05.2006 05:35
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THEMA: Miete kann in bar sein ? |
Guten Tag,
Mein Sohn arbeitet auswärts. Ich habe ihn ein Zimmer in unserem Haus mit einem (Standard)Mietvertrag vermietet. Dadurch wurde seine doppelte Haushaltsführung anerkannt.
Die Miete zahlt er meiner Frau bar. Er kommt wochenende heim und speist mit uns zusammen. Daher (und bei uns Asiaten üblich) gibt er meiner Frau die Miete und Verpflegung immer in bar. Es ist für meine Frau viel einfacher bar in die Hand zu bekommen als zur Bank, um Miete zu holen.
Jetzt -nach 5 Jahren- verlangt das Finanzamt die Belege (Banküberweisung) für die Mietzahlung, die ich selbstverständlich nicht habe. Meine Fragen sind:
1. ist es gesetzlich, Miete nur per Überweisung zu zahlen ?
2. was raten Sie mir gegenüber Finanzamt jetzt zu verhalten ?
Ich danke Ihnen für Ihre Antworten und verbleibe
mit freundlichen Grüssen
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
31.05.2006 05:35
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THEMA: Re: Miete kann in bar sein ? |
Selbstverständlich darf man Miete auch bar zahlen.
Aber zwischen Familienangehörigen gilt erhöhte Nachweispflicht.
Sie müssen es schaffen, dem Finanzamt zu beweisen,dass Ihr Sohn die Miete tatsächlich bezahlt hat.
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
31.05.2006 05:35
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