Verfasst von:
WernerN am
31.05.2006 11:49
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THEMA: Firmenfahrzeug |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein österreichischer Unternehmer ist zu einem geringen Prozentsatz an einer deutschen Firma beteiligt.
Für diverse Geschäftstätigkeiten wird ihm ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Das Fahrzeug ist in Deutschland angemeldet und die laufenden Kosten werden von der deutschen Firma getragen. Der Einsatzort des Fahrzeuges ist in erster Linie Österreich, aber auch das übrige EU-Gebiet.
Fragen:
1. Fallen für den österreichischen Unternehmer durch die Benützung des Fahrzeuges irgendwelche Kosten an (ähnlich dem Sachbezug bei vorliegen eines Dienstverhältnisses)?
2. Ist es erforderlich das Fahrzeug in Österreich anzumelden (überwiegender Einsatz Österreich)
3. Kann die deutsche Firma die Vorsteuer aus den anfallenden Kfz-Kosten vom österreichischen Finanzamt zurückfordern?
Vielen Dank im voraus für ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Werner
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
31.05.2006 11:49
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THEMA: Re: Firmenfahrzeug |
1.Wenn er beweisen kann, dass er das Fahrzeug
nur für betriebl.Zwecke verwendet,dann entsteht keine Steuerpflicht.
2.Ja.Es gab vor kurzem hier, im Forum, eine Meldung einer Dame, die deswegen angezeigt wurde und keine Chance hatte,das Verfahren zu gewinnen.
3.Deutsche Vorsteuer muß man in D zurückholen.
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