Hallo,
ich bin Student und beziehe eine Funktionsgebühr als politischer Funktionär einer Partei.
Ich habe gehört, dass solche Bezieher solcher Funktionsgebühren von der SV-Beiträgen befreit sind. Stimmt das und wenn ja, in welchem Gesetz oder welcher Verordnung steht das?
Trifft das auch zu, wenn keine sonstige Pflichtversicherung besteht?
Was wäre meine günstigste Möglichkeit, mich möglichst umfassend (inkl PV, evtll AlV) zu versichern?
Ich bin nach längerem Studium einiger Rechtstexte ratlos.
mfg
Martin Hof |
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