Hallo,
ich habe zu diesem Thema auch eine sehr dringende Frage:
Habe zusammen mit meinem Steuerberater die Einkommenssteuererklärung 2012 abgegeben. Wir haben eine Gutschrift errechnet. Nun habe ich den Bescheid vom Finanzamt erhalten, und da kam eine viel höhere Gutschrift heraus. Lt. Steuerberater hat das Finanzamt geringere Einkünfte zur Berechnung herangezogen, als wir ausgefüllt haben.
Muss ich das Finanzamt auf diesen Fehler hinweisen? Ich habe bereits eine Buchungsmitteilung erhalten, wie vereinbart wurde von meinem Guthaben auch bereits der Betrag für die Honorarnote für den Steuerberater umgebucht. Lt. telefonischer Auskunft heute beim Finanzamt ist das Jahr 2012 abgeschlossen, und ich muß mit einem Rückzahlungsantrag das Guthaben anfordern.
Wenn das Finanzamt auf den Fehler draufkommt, kann es dann das Geld retour fordern?
Mit der Bitte um dringende Rückmeldung, da ich etwas in Sorge bin, dass ich hier eine Straftat begehe.
Danke im Voraus! |