Verfasst von:
anonym am
15.05.2006 14:50
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THEMA: arbeitslos - nebenbei verdienen, steuerfrei |
hallo!
wenn ich neben dem arbeitslosengeld noch dazuverdiene (unter der geringfügigkeitsgrenze pro monat bleibe), so ist dieser betrag dann steuerfrei...?! SV (so nach meinen erkundigen) ist ja auch erst zu zahlen wenn man einen bestimmten (hohen) Betrag jährlich erreicht, oder?! bzw ist SV wenn arbeitslos ebenfalls nicht zu bezahlen???
weiters: wenn ich nun im jahr über die EUR 730,-- grenze bekomme, aber einen großteil nebenbei verdient habe während ich arbeitslos war, ist dies anzugeben? (arbeitnehmerveranlagung)? meine sorge ist, dass die dann ev vergessen, dass ich in diesem zeitraum arbeitslos war und ich steuern nachzahlen muss. weil so gesehen, stimmt die 730,--grenze jährlich bei mir ja nicht (weil dazwischen arbeitslos...)!
was, wenn gänzlich keine angaben gemacht würden?
vielen dank,
lg
anonym
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