Verfasst von:
M.Krammer am
16.04.2003 20:03
|
|
THEMA: -nachzahlung Arb.n.Veranlangung |
ich hätte eine Frage an die Steuer-Spezialisten:
Soeben habe ich vom Finanzamt einen Bescheid über eine Steuernachzahlung erhalten. die Begründung: ich hätte im vergangenen Jahr von 2 Dienstgebern gleichzeitig Gehalt bezogen.
Richtig ist, daß ich am 14.9. ein Dienstverhältnis beendet und am 16.9. ein neues begonnen habe. Mein ehemaliger Dienstgeber hat anscheinend den 30.9. als Ende angegeben, sodaß sich 2 Wochen überschneiden.
Wie kann ich das Finanzamt jetzt vom richtigen Sachverhalt überzeugen bzw. kann ich die Veranlagung zurückziehen??
Danke für die zahlreichen Antworten
M.Krammer |
|
|
Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
16.04.2003 20:03
|
|
THEMA: Re: -nachzahlung Arb.n.Veranlangung |
M.Krammer schrieb:
>
> ich hätte eine Frage an die Steuer-Spezialisten:
>
> Soeben habe ich vom Finanzamt einen Bescheid über eine
> Steuernachzahlung erhalten. die Begründung: ich hätte im
> vergangenen Jahr von 2 Dienstgebern gleichzeitig Gehalt
> bezogen.
> Richtig ist, daß ich am 14.9. ein Dienstverhältnis beendet
> und am 16.9. ein neues begonnen habe. Mein ehemaliger
> Dienstgeber hat anscheinend den 30.9. als Ende angegeben,
> sodaß sich 2 Wochen überschneiden.
>
> Wie kann ich das Finanzamt jetzt vom richtigen Sachverhalt
> überzeugen bzw. kann ich die Veranlagung zurückziehen??
>
> Danke für die zahlreichen Antworten
>
> M.Krammer
Möglicherweise hat Ihr ehemaliger Arbeitgeber keinen Fehler gemacht,sondern hatten Sie vielleicht noch einen nichtkonsumierten Urlaub,welcher das Arbeitsverhältnis verlängert hat. |
|
|
|