Verfasst von:
Gerhard Unterberger am
07.04.2003 18:01
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THEMA: Ust bei verschied. Einkunftsarten |
Bitte um Hilfe bei folgender Fragestellung:
Ein Angestellter hat seit vielen Jahren Einkünfte aus Vermietung und
Verpachtung und nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
Nun übernimmt er den elterlichen Betrieb in Form einer nicht prot.
Einzelfirma. Kommt es ab diesem Zeitpunkt automatisch dazu, dass
für die Einkünfte aus VuV nunmehr die Kleinunternehmerreg. nicht
mehr beanspruchen kann und somit die Einnahmen der Umsatzsteuer
zu unterziehen hat oder sind diese beiden Einkunftsarten nach wie
vor getrennt zu behandeln --> also normale Ust bei der Einzelfirma
und Kleinunternehmerreg. bei den Einkünften aus VuV.
Für eine dementsprechende Hilfestellung wäre ich sehr dankbar. |
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Verfasst von:
Mag. F. am
07.04.2003 18:01
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THEMA: Re: Ust bei verschied. Einkunftsarten |
Die Umsätze werden zusammengerechnet und die Kleinunternehmerbefreiung ist somit nicht mehr gegeben. Allerdings bereits rückwirkend ab 1.1.2003 da die Umsätze des ganzen Jahres betrachtet werden. Dies ist natürlich ein Problem, da die Umsatzsteuer auf die Miete eventuell nicht mehr nachverrechnet werden kann.
Eine Möglichkeit wäre eine Erwerbsgesellschaft statt der Einzelunternehmung (oder Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) da dann umsatzsteuerrechtlich verschiedene Unternehmen bestehen und die Miete weiterhin ohne Umsatzsteuer verrechnet werden kann. |
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