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Verfasst von: M. Villa am 01.04.2003 12:47
 


THEMA:  Ungereimtheiten Arbeitnehmerveranlagung
Ich hätte folgende Fragen bzgl. der Arbeitnehmerveranlagung 2001: 1)Ich habe mir Hardware-Einzelteile für ca. 10.000 ATS gekauft, wobei die Einzelteile einen Preis zw. 200-3000 ATS ausmachen. Kann ich hier jedes Teil einzeln abschreiben oder wird dies als ein "PC" gesehen? 2)Normalerweise heißt es der PC kann 60% beruflich genutzt werden, wie sieht dies bei mir als Programmierer aus, obwohl ich nicht zuhause arbeite, kann ich hier einen größeren Prozentanteil der beruflichen Nutzung anwenden? 3) Können absolvierte Kurse in Feuerwehrschule in irgendeiner Art und Weise (Dienstreise, Fortbildung) in die Arbeitnehmerveranlagung einberechnet werden? Ist ja auch eine Fortbildung, die relativ teuer ist -> Zeitausgleich bzw. Urlaub. DANKE für die Auskunft mfg Villa
Verfasst von: Mag.v.Weiß am 01.04.2003 12:47
 


THEMA:  Re: Ungereimtheiten Arbeitnehmerveranlagung
M. Villa schrieb: > > Ich hätte folgende Fragen bzgl. der Arbeitnehmerveranlagung > 2001: > 1)Ich habe mir Hardware-Einzelteile für ca. 10.000 ATS > gekauft, wobei die Einzelteile einen Preis zw. 200-3000 ATS > ausmachen. > Kann ich hier jedes Teil einzeln abschreiben oder wird dies > als ein "PC" > gesehen? > 2)Normalerweise heißt es der PC kann 60% beruflich genutzt > werden, wie sieht dies bei mir als Programmierer aus, obwohl > ich nicht zuhause arbeite, kann ich hier einen größeren > Prozentanteil der beruflichen Nutzung anwenden? > > 3) Können absolvierte Kurse in Feuerwehrschule in irgendeiner > Art und Weise (Dienstreise, Fortbildung) in die > Arbeitnehmerveranlagung einberechnet werden? Ist ja auch eine > Fortbildung, die relativ teuer ist -> Zeitausgleich bzw. > Urlaub. > > DANKE für die Auskunft > mfg Villa 1.Wenn es schon einen PC gegeben hat u. nur einzelne Teile ausgetauscht wurden, dann müsste es möglich sein, die Teile einzeln abzuschreiben. 2.Wenn Sie dem Finanzamt glaubhaft machen können,dass Sie den PC zu mehr als 60 % beruflich nutzen, weil Sie z.B.einen privaten zusätzlichen PC benutzen,dann wird es möglich sein. 3.Man kann nur Ausgaben abschreiben,die mit beruflichen Einnahmen zusammenhängen.
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