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Verfasst von: Alexander Schlager am 31.03.2003 12:43
 


THEMA:  Rechnungslegung 2003
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte um Hilfe bei folgender Frage: Ich bin Kleinunternehmer und daher von der USt. befreit. Wie müssen Rechnungen ab dem Jänner 2003 aussehen da ich keine UID-Nummer habe. In welcher Form müsste diese Befreiung auf der Rechnung vermerkt werden ? Vielen Dank.
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 31.03.2003 12:43
 


THEMA:  Re: Rechnungslegung 2003
Sehr geehrter Herr Schlager, auf Ihren Rechnungen sollte folgender Satz stehen: "Dieser Umsatz ist gem § 6 Zif 27 UStG von der Umsatzsteuer befreit" Mit freundlichen Grüßen V.Weiß
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