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Verfasst von: Anita am 10.05.2006 19:36
 


THEMA:  Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Sehr geehrte Damen und Herren! In den Jahren 1998 bis 2003 war ich freiberuflich tätig. Ab diesem Zeitpunkt war ich bei der Stmk.GKK freiwillig krankenversichert. Im Jänner 2001 erhielt ich von der SVA ein Schreiben: Unter Berücksichtigung der derzeit vorliegenden Unterlagen sind Sie vom 1.01.98 bis 31.12.98 in der GSVG-Pensionsversicherung pflichtversichert - und erhielt eine Vorschreibung von (damals) ATS 17.555,16 (€ 1.275,78). Da meine wirtschaftliche Lage nicht besonders gut war, bat ich am 15.02.01, den aushaftenden Betrag in monatlichen Teilzahlungsbeträgen tilgen zu können. Mein Ersuchen wurde bewilligt und die erste Rate war am 1.03.01 ATS 800,- (monatlich) fällig. (Restzahlung inkl.Zinsen Jänner 2003. Am 25.01.06 erhielt ich wiederum ein Schreiben der SVA: Pflichtversicherung für den Zeitraum: 1.01.02 bis 31.12.02. (E-Bescheid vom Finanzamt 5.06.03). Weiters wurde mir vom Sachbearbeiter der SVA telefonisch mitgeteilt, dass es auch Probleme mit den Jahren 2001 und 2003 gibt. Es wurde auf den Hinzurechnungsbetrag vergessen. Hinzurechnungsbetrag 2001 von € 2.163,45 2002 von € 72,40 2003 von € 1.008,11 Ich teilte dem Sachbearbeiter der SVA mit, dass ich meine Krankenversicherungsbeiträge nicht als Betriebsausgabe sondern als Sonderausgabe bei den E-Erklärungen berücksichtigt habe. Der Sachbearbeiter der SVA riet mir eine Wiederaufnahme der E-Bescheide für die Jahre 2001 bis 2003 beim Finanzamt zu beantragen um die Krankenversicherungs-Beiträge als Betriebsausgabe geltend zu machen. Das Problem dabei ist: Die SVA hat jetzt den für 1998 festgestellten Pensionspflicht-Versicherungsbeitrag € 1.275,78 als Hinzurechnungsbetrag im Jahr 2001 berücksichtigt. Da ich die Ratenzahlung (wie oben bereits erwähnt) erst im Jahr 2002 begonnen habe und im Jahr 2003 fertig getilgt habe, kann ich diese Beträge nicht im Jahr 2001 bei der E-Erklärung (Wiederaufnahme)als Betriebsausgabe geltend machen und überschreite somit die Grenze und muss für das Jahr 2001 wiederum Pensionspflicht-versicherungsbeitrag + Beitragszuschlag zahlen. Ich bin sehr verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. Ich bitte um Ihre Hilfe und entschuldige mich für den langen Beitrag. Mit freundlichen Grüßen Anita
Verfasst von: .Anita am 10.05.2006 19:36
 


THEMA:  Re: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Schade, dass sich um mein Thema noch niemand gekümmert hat (9.05.06 - Sozialversicherung der gewerbl.Wirtschaft). Mein E-Bescheid vom Jahr 1998 wurde laut Finanzamt am 2.09.1999 ausgestellt. Im Jänner 2001 hat die SVA die Pensionspflichtversicherung für das JAHR 1998 festgestellt und mich diesbezüglich informiert. Den Gesamtbetrag über ATS 17.555,16 habe ich aufgrund meiner wirtschaftlichen Lage in Raten bezahlt. Beginnend ab März 2001 bis Dezember 2002. Es kann doch nicht sein, dass jetzt die SVA die gesamte Vorschreibung, die ich für das Jahr 1998 zu leisten hatte zu meinen Einkünften im Jahr 2001 hinzurechnet und somit wieder eine Pensionspflichtversicherung feststellt, da ich die Grenze überschritten habe. Ich verstehe es deshalb nicht, weil die Zahlung nichts mit meinen Einkünften 2001 zu tun hat. Hätte die SVA früher den E-Bescheid bearbeitet, wäre die Nachverrechnung verjährt. Hätte die SVA langsamer gearbeitet wäre die Vorschreibung zum Jahr 2002 oder noch später hinzugerechnet worden. Ich sehe darin nur eine Willkür der SVA. Ich könnte die Entscheidung, dass die SVA die Beitäge in den Zeitraum des Zahlungseinganges (also 2001 und 2002)hinzurechnet akzeptieren, da ich die Möglichkeit habe, diese als Betriebsausgaben beim FA auch wirklich absetzen zu können. Ich bitte nochmals dringend um Hilfe!!! Anita
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