Verfasst von:
stefan am
31.03.2003 14:46
|
|
THEMA: Bitte um kurze Hilfestellung bei Businessplan-Erstellung |
grüß gott,
ich bitte um hilfe bei der erstellung eines businessplans!
Wir wollen zu viert eine GmbH gründen, die sich auf das anbieten spezialisierter software und zugehöriger edv-systeme sowie damit verbundener dienstleistungen (planung und installation der hardware / software, hilfestellung bei edv-problemen...) beschäftigt.
allerdings sind wir beim einfügen von zahlen mit dem latein am ende angekommen... uns fehlen pauschalbeträge für div. aufwendungen (also daumen * pi schätzungen, was etwas kosten kann):
*jahresaufwand steuer- und rechtsberatung
*Spesen, Bank- und Kreditgebühr
*Betriebsversicherungen (btto)
*Gebühren, Kammerbeiträge (also Gebühren für die GmbH)
bzw ist die regel noch gültig, dass gesellschafter, die bis 25% der anteile besitzen, als angestellte verrechnet werden können?
*wieviel % muß man (pauschal) auf den bruttoverdienst aufschlagen, um sämtliche dienstgeberbeiträge, Abfertigung etc zu finanzieren?
danke für ihre hilfe, mfg stefan loibner |
|
|
Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
31.03.2003 14:46
|
|
|
Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
31.03.2003 14:46
|
|
THEMA: Re: Bitte um kurze Hilfestellung bei Businessplan-Erstellung |
Fortsetzung:
die Bankspesen hängen von Ihren Konditionen ab und der Höhe des Kredites, das sagt Ihnen Ihr Bankberater.
Es ist richtig, daß Sie bis zu einer Beteiligung von 25 % als Dienstnehmer geführt werden können.
Zum Bruttolohn kommen für den Dienstgeber bei einem Angestellten:
21,65% Sozialvers.
1,53% Abfertigungskasse
3 % Kommunalsteuer
4,92% Dienstgeberbeitrag |
|
|
|