Mein Arbeitgeber hat zwei Firmen (unabhängig von einander). Jetzt will er mich bei der einen Firma abmelden und bei der anderen wieder anmelden.
Jetzt hab ich aber schon einen Abfertigungsanspruch von 3 Monatsgehältern.
Wie funktioniert das jetzt mit der Abfertigung. Bekomme ich die ausbezahlt und werde dann in das "Abfertigung NEU"-System aufgenommen oder wird das übernommen?
Vielen Dank für die Antworten.
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
07.05.2006 17:02